AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Stand: 01.05.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Wellnesshotel Hohenrodt

Stand: 12.10.2025

Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrags, der mit Ihrer Buchung bei uns zustande kommt. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und uns, dem Wellnesshotel Hohenrodt Inhaber Werner Jung (nachfolgend „BHB“). Mit diesen Geschäftsbedingungen möchten wir in Ihrem und in unserem Interesse Rechtsklarheit schaffen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch, mit Ihrer Buchung erkennen Sie deren Inhalt an.

1. Vertragsschluss

  • 1.1: Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Gastaufnahmevertrags verbindlich an. Grundlage sind die bei Buchung angegebenen Beschreibungen und Informationen (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierung), soweit sie dem Gast vorliegen.
  • 1.2: Buchungen können mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen erhält der Gast unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Buchung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  • 1.3: Bei Online-Buchungen über die Hotel-Website kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
  • 1.4: Der für Mitreisende buchende Gast oder ein anderer Auftraggeber (z. B. Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haftet neben den gebuchten Gästen für sämtliche Verpflichtungen aus der Buchung, sofern er dies ausdrücklich übernommen hat oder es sich um eine einheitliche Sammelbuchung mit gemeinsamer Rechnung handelt.
  • 1.5: Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des BHB beim Gast bzw. Auftraggeber zustande. Eine besondere Form ist nicht erforderlich; auch mündliche oder telefonische Bestätigungen sind verbindlich. In der Regel übersendet der BHB zusätzlich eine schriftliche Bestätigung.
  • 1.6: Unterbreitet der BHB auf Wunsch des Gastes oder Auftraggebers ein Angebot mit Optionsfrist, gilt dieses als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist ohne Änderungen annimmt (z. B. durch Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft). Angebote ohne Optionsfrist sind unverbindlich.

2. Reservierung

  • 2.1: Unverbindliche Reservierungen mit kostenlosem Rücktrittsrecht sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich mit dem BHB vereinbart wurde.
  • 2.2: Liegt keine unverbindliche Reservierung vor, gilt jede Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen als rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zwischen dem BHB und dem Gast bzw. Auftraggeber.
  • 2.3: Kann der BHB eine bestätigte Buchung aus zwingenden Gründen (z. B. technische Störungen, Schäden am Gebäude, höhere Gewalt) nicht erfüllen, ist es berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Anreise, genügt die unverzügliche Information des Gastes; eine Verpflichtung zur Ersatzunterkunft oder Kostenübernahme besteht in diesem Fall nicht. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Anreise, verpflichtet sich das Hotel, den Gast unverzüglich zu informieren und eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu organisieren. Eventuell entstehende Mehrkosten für eine gleichwertige Unterkunft trägt der BHB in angemessenem Umfang. Der Gast begleicht die Rechnung der Ersatzunterkunft zunächst selbst und erhält den Differenzbetrag nach Vorlage der Originalrechnung unverzüglich vom BHB erstattet.

3. Preise und Leistungen

  • 3.1: Die im Prospekt, auf der Website oder in sonstigen Unterlagen angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle Nebenkosten, soweit nichts anderes vermerkt ist. Zusätzlich anfallen können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für Leistungen, die nach Verbrauch abgerechnet werden (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kaminholz) oder für Wahl- und Zusatzleistungen.
  • 3.2: Verbindlich sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt, Internetseite oder sonstige Leistungsbeschreibung) sowie ausdrücklich mit dem Gast/Auftraggeber getroffene Vereinbarungen. Es wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der Vereinbarung mit dem BHB geworden sind.
  • 3.3: Für gebuchte Arrangements und Pauschalen gilt der bei Vertragsabschluss bestätigte Preis. Für individuell in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z. B. Speisen und Getränke à la carte, Wellnessanwendungen, Minibar, zusätzliche Übernachtungen) gelten die im BHB zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ausgewiesenen Preise.
  • 3.4: Preisänderungen nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder vergleichbaren staatlichen Abgaben.

4. Zahlung und Kostenübernahme

  • 4.1: Die Fälligkeit von An- und Restzahlungen richtet sich nach der jeweils mit dem Gast oder Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Soweit eine solche Vereinbarung besteht, wird sie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Liegt keine besondere Regelung vor, ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten und Zusatzleistungen am Ende des Aufenthalts fällig und an den BHB zu zahlen.
  • 4.2: Der BHB akzeptiert Barzahlungen sowie gültige Gutscheine des BHB. Elektronische Zahlungen sind mit EC-/Maestro-Karte sowie über die Kreditkartenanbieter Visa und MasterCard möglich. Zahlungen per Überweisung sind nur im Voraus, nicht zur Endabrechnung vor Ort, möglich. Zahlungen in Fremdwährungen oder per Verrechnungsscheck werden nicht akzeptiert.
  • 4.3: Bei Firmenbuchungen mit schriftlicher Kostenübernahme ist der Auftraggeber Rechnungsempfänger. Die Kostenübernahme muss vor Anreise in Textform vorliegen und gilt nur für die ausdrücklich benannten Leistungen. Nicht erfasste Leistungen (z. B. Restaurant, Minibar, Wellness) sind vom Gast direkt vor Ort zu bezahlen. Der BHB behält sich vor, Kostenübernahmen von Unternehmen mit Sitz im Ausland oder von Unternehmen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erkennbar eingeschränkt ist, nicht zu akzeptieren.
  • 4.4: Der BHB ist berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen. Bei Buchungen von Gästen oder Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie in Fällen, in denen keine gültige Kostenübernahme vorliegt oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen, kann der BHB eine vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Unterkunftspreises bereits vor Anreise verlangen.

5. Rücktritt und Nichtanreise

  • 5.1: Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder reist er nicht an, bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der gebuchten Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen.
  • 5.2: Der BHB ist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen, gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben.
  • 5.3: Soweit eine anderweitige Belegung gelingt oder ersparte Aufwendungen vorliegen, wird dies auf den Anspruch des BHB angerechnet.
  • 5.4: Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für ersparte Aufwendungen gelten folgende Stornobedingungen, jeweils bezogen auf den Gesamtpreis der Unterkunftsleistungen (inkl. Zusatzleistungen, jedoch ohne öffentliche Abgaben wie Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben):
    • Innerhalb von 24 Stunden nach Buchung – kostenfreie Stornierung, außer der Gast hat bereits eingecheckt oder storniert nach 10:00 Uhr am Anreisetag
    • Mehr als 14 Tage vor Anreise – kostenfreie Stornierung
    • Ab 14 Tage vor Anreise – 50 % des Gesamtpreises
    • Ab 7 Tage vor Anreise – 80 % des Gesamtpreises
    • Nichtanreise (No-Show) / am Anreisetag – 90 % des Gesamtpreises
  • 5.5: Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des BHB wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
  • 5.6: Der BHB empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ein entsprechendes Partnerangebot ist auf der Internetseite verfügbar.
  • 5.7: Für ausdrücklich als „nicht stornierbar“ oder „nicht erstattbar“ gekennzeichnete Raten besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Erstattung. Der gesamte Unterkunftspreis ist unmittelbar bei Buchung fällig. Eine Erstattung bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden und Kündigung

  • 6.1: Die Unterkunft darf nur von den Gästen genutzt werden, für die sie gebucht wurde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine Weitergabe, Untervermietung oder die gewerbliche Weitergabe von Unterkunftskontingenten ist nicht gestattet.
  • 6.2: Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Für spezielle Bereiche (z. B. Schwimmbad, Sauna) gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen. Gäste haften nicht nur für sich selbst, sondern auch für Mitreisende oder Dritte, die durch sie Zutritt erhalten.
  • 6.3: In allen Innenbereichen des BHB gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstößen ist der BHB berechtigt, eine Reinigungspauschale von 250 € zu berechnen. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.
  • 6.4: Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Sprengstoffe, leicht entzündliche Stoffe) ist untersagt.
  • 6.5: Eine Nutzung der Unterkunft zu anderen als Beherbergungszwecken (z. B. gewerbliche Veranstaltungen, Partys, Fotoshootings) bedarf der vorherigen Zustimmung des BHB.
  • 6.6: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig und nur, sofern dies in der Ausschreibung des BHB vorgesehen ist. Der Gast ist verpflichtet, Art und Größe des Tieres wahrheitsgemäß anzugeben. Der Gast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden und außergewöhnlichen Verschmutzungen. Der BHB ist berechtigt, hierfür Reinigungskosten oder Schadensersatz geltend zu machen. Verstöße gegen diese Regelungen berechtigen den BHB zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags.
  • 6.7: Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
  • 6.8: Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
  • 6.9: Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.

7. Haftung und Wertsachen

  • 7.1: Der BHB haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der BHB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • 7.2: Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen, die für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen). Dies gilt auch, wenn solche Fremdleistungen bereits zusammen mit der Unterkunft gebucht wurden.
  • 7.3: Für eingebrachte Sachen haftet der BHB nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Die Haftung ist auf 800 € für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sowie auf 3.500 € für andere Sachen beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur, wenn der BHB die Sachen ausdrücklich in Verwahrung genommen und dies schriftlich bestätigt hat. Der BHB empfiehlt dringend, den Zimmer- oder Hotelsafe zur Aufbewahrung von Wertsachen zu nutzen. Für Gegenstände, die außerhalb dieser gesicherten Aufbewahrungsmöglichkeiten verwahrt werden, besteht nur Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • 7.4: Verluste oder Beschädigungen an eingebrachten Sachen sind dem BHB unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der BHB ist berechtigt, eine polizeiliche Anzeige des Gastes zu verlangen. Eine Haftung entfällt, wenn die Anzeige nicht unverzüglich erfolgt oder wenn der Gast den behaupteten Verlust nicht glaubhaft machen kann.
  • 7.5: Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der BHB haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung dort abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 7.6: Weckaufträge, Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Eine Haftung übernimmt der BHB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Verjährung

  • 8.1: Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  • 8.2: Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BHB beruhen. Diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • 9.1: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
  • 9.2: Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Freudenstadt. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  • 9.3: Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit auf den Gastaufnahmevertrag zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.
  • 9.4: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  • 9.5: Diese AGB ersetzen nicht die Datenschutzerklärung.
  • 9.6: Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der BHB auf die Plattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) hin: „http://ec.europa.eu/consumers/odr/“. Der BHB ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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